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ART-TEC TOOLS · SHOP-INFORMATIONEN

Verpackungshinweise

Informationen zur Rücknahme von Verpackungsmaterialien und den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten.

Unentgeltliche Rücknahme von Verpackungen

Bestimmte Verpackungsmaterialien nehmen wir gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) unentgeltlich zurück.

GESETZLICHE INFORMATIONEN

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

01

Transportverpackungen

Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.

02

Verkaufs- und Umverpackungen

Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

03

Nicht systembeteiligungsfähige Verpackungen

Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist.

04

Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

05

Mehrwegverpackungen

Mehrwegverpackungen.

RÜCKGABEMÖGLICHKEITEN

Wo können Verpackungen zurückgegeben werden?

Rückgabe am Übergabeort

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

KOSTENFREIE RÜCKNAHME 0 €

Für die Rücknahme der genannten Verpackungsmaterialien.

RESSOURCEN & VERWERTUNG

Rückführung in den Verwertungskreislauf

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.

Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Verpackungen zurückführen

Die Rücknahme unterstützt die Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungsmaterialien.

UNTERSTÜTZUNG & BERATUNG

Fragen zur Verpackungsrückgabe?

Unser Team hilft Ihnen bei Fragen zu den Rückgabemöglichkeiten gerne weiter.

Kontaktformular öffnen
TELEFON 02561 / 97 99 87 – 0 E-MAIL info@artmann-ahaus.de ERREICHBARKEIT

Mo–Fr: 07:30–17:30 Uhr
Sa: 08:00–12:00 Uhr

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.